Die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung fördert auch im Jahr 2018 wieder
wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte auf der Grundlage
der nachstehenden Richtlinien. Anträge richten Sie bitte bis zum
25. Februar 2019 an die:
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Förderrichtlinien
der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Entsprechend
§ 2 Abs. 2, Ziffer 4 ihrer Verfassung fördert die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung schwerpunktmäßig Arbeiten forstlicher
Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltsgedankens
tätig sind. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der
Haushaltsbestimmungen des Landes Hessen im Anhalt an die nachstehenden
Richtlinien.
Förderfähige
Arbeiten
Als
förderfähig gelten insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen sowie
Bachelor- und Masterarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten forstlicher
Nachwuchskräfte, die sich in engerem Sinne mit dem Nachhaltigkeitsgedanken
Ludwig Hartigs oder dessen sinngemäßer Übertragung auf andere fachliche
oder gesellschaftliche Bereiche auseinander setzen.
Förderfähig
sind auch die Kosten der Publikation solcher Arbeiten.
Förderanträge
Förderanträge
können von Einzelpersonen oder den wissenschaftlichen Einrichtungen, von
denen die Projekte betreut oder bearbeitet werden, eingereicht werden.
Dem Antrag
ist eine inhaltliche Beschreibung der Arbeit, in der die thematische
Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsansatz Georg Ludwig Hartigs deutlich zum
Ausdruck kommen muss, sowie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung
(Eigenmittel, Fremdmittel, beantragte Förderhöhe) und der Einzelkosten,
gegliedert nach Reise-, Foto-, Kopier- Literaturkosten usw. beizufügen. Im
Antrag soll auch der Zeitraum angegeben werden, in dem die Zuwendung
verwendet werden soll. Bei Antragstellung durch Einzelpersonen ist
zusätzlich eine Beurteilung bzw. Befürwortung des Förderantrags und des
Kosten- und Finanzierungsplanes durch die das jeweilige wissenschaftliche
Projekt betreuende Institution erforderlich.
Der Antrag
muss eine rechtsverbindliche Erklärung enthalten, ob der
Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum
Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder
nicht. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Mehrwertsteuer nicht
zu den förderfähigen Ausgaben.
Bewilligungsbedingungen
Die
Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und kommt direkt an den
Antragsteller zur Auszahlung. Für die Verwendung der Fördermittel gelten
folgende Bewilligungsbedingungen:
·
Mit der zu fördernden Maßnahme darf bei Antragstellung noch
nicht begonnen sein.
·
Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich bestimmt
als Zuschuss zur Abdeckung von im Rahmen des vorgelegten Kosten- und
Finanzierungsplanes dargestellten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der
Durchführung des Projektes stehen. Dabei sind die „Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)",
die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, zu beachten.
·
Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert
werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige
Zahlungen benötigt wird.
·
Wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck
entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht alsbald nach der Auszahlung
verwendet oder werden sonstige mit der Zuwendung verbundene Auflagen nicht
erfüllt, kann die Zuwendung ganz oder teilweise mit Wirkung auf die
Vergangenheit widerrufen werden. In diesem Fall sind die Zuwendungsbeträge,
auch soweit sie bereits teilweise verwendet wurden, zurückzuzahlen.
·
Die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel stehen in der
Regel bis längstens 31. Dezember des Jahres, in dem die Zuwendung beantragt
wurde, zur Verfügung und müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgerufen und
verausgabt sein. Danach fallen die Mittel an die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung zurück.
·
Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist anhand
von vereinfachten Verwendungsnachweisen bis zum 1. Juli des Folgejahres
nachzuweisen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege sowie die
Zahlungsnachweise (z.B. Kopien der Überweisungsträger oder der Kontoauszüge)
beizufügen. Der Verwendungsnachweis muss einen Sachbericht sowie eine
zahlenmäßige Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.
·
Bis zu einer Fördersumme in Höhe von einschließlich 1.000
EUR gilt der Nachweis des Erhalts der Fördersumme (Empfangsbestätigung)
durch den Zuwendungsempfänger als Verwendungsnachweis. Der Einzelnachweis
von Einnahmen und Ausgaben entfällt in diesem Fall.
·
Sofern im Bewilligungsbescheid gefordert, ist vom
Antragsteller nach Fertigstellung der Arbeit eine Ausfertigung der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
·
In der geförderten wissenschaftlichen Arbeit oder bei
Publikation geförderter Projekte ist in geeigneter Weise auf die
finanzielle Förderung durch die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung hinzuweisen.
Termine
Anträge zur
Förderung sind bis zum 25. Februar eines jeden Jahres an die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden zu
richten. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung wird dem
Antragsteller i.d.R. bis Mitte März des laufenden Jahres mitgeteilt.
Dr. Claude Martin
erhält Georg-Ludwig-Hartig-Preis
Der ehemalige Generaldirektor des
World Wildlife Fund International (WWF), Herr Dr.
Claude Martin, ist am Mittwoch mit dem Georg-Ludwig-Hartig-Preis der
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung ausgezeichnet worden. Mit dem Preis wird sein
langjähriger Einsatz zur Verbreitung und Umsetzung des forstlichen
Nachhaltigkeitsgedankens und zum Schutz der Wälder weltweit gewürdigt.
Dr. Claude Martin war von 1993 bis
2005 Generaldirektor des WWF International. Aktuell ist er der Kanzler der
Internationalen Universität in Genf und Vorsitzender des
Nachhaltigkeitsrates von Precious Woods, einer
Firma, die sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Tropenwäldern und
den Handel mit Hölzern aus diesen Quellen spezialisiert hat.
Herr Dr. Martin hat sich in seinem
Berufsleben engagiert für den Schutz der tropischen Regenwälder eingesetzt.
Ihm gelang es, die Zusammenarbeit zwischen großen Firmen, der Weltbank und
Umweltschutzorganisationen zum Schutz der tropischen Regenwälder zu
organisieren. So hat er als Direktor des WWF International an der Gründung
der Zertifizierungsorganisation FSC (Forest Stewardship Council) mitgewirkt, die eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung aller Waldfunktionen zum Ziel
hat. In 2015 erschien sein letztes Buch „Endspiel - Wie wir das Schicksal
der Tropischen Regenwälder noch wenden können“, das international für
Aufsehen gesorgt hat.
Die Veranstaltung fand im
feierlichen Rahmen im Schloss Hungen statt. In der Wetterau-Stadt wirkte
Georg-Ludwig-Hartig als Forstmeister. Die Hessische Staatsministerin für
Umwelt Priska Hinz eröffnete die Veranstaltung mit einer Ansprache und ging
auf das Engagement Dr. Martins ein. Die Ergebnisse seines Wirkens finden
sich in der aktuellen Forst-Politik wieder. Wichtige Meilensteine sind
hierbei die Zertifizierung des Staatswaldes nach den Vorgaben des FSC und
die Ausweisung von 8% des Staatswaldes als Stilllegungsflächen. Um den
Schutz der Wälder international zu unterstützen, engagiert sich das Land
Hessen im internationalen Consulting und für eine nachhaltige Beschaffung.
Staatsministerin Hinz betonte die Bedeutung einer nachhaltigen Lebensweise
und wies auf die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie hin.
Die Laudatio auf den Preisträger
hielt für den Stiftung der Bürgermeister der Stadt Dillenburg Michael Lotz.
Er würdigte den Preisträger für seinen Einsatz im Sinne der Nachhaltigkeit.
Herr Dr. Martin habe sich um die Verbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens
im Sinne der Stiftungsverfassung verdient gemacht. Frau Staatsministerin
Hinz überreichte Herrn Dr. Martin den Preis.
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