Zu den Aufgaben der Stiftung gehören entsprechend der Stiftungsverfassung insbesondere:

  • Persönlichkeiten, die sich durch hervorragende Beiträge zur Förderung der Forstwirtschaft, der Forstwissenschaften oder verwandter Disziplinen im Sinne der Nachhaltigkeit verdient gemacht haben, mit dem „Georg-Ludwig-Hartig-Preis“ auszuzeichnen,
  • Das literarische Werk Georg Ludwig Hartigs zusammenzutragen, zu archivieren und der interessierten Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen,
  • Förderung von Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens tätig sind, und
  • Studienaufenthalte von Forstleuten aus anderen Ländern in Hessen zu ermöglichen, damit diese die Umsetzung der Nachhaltsidee kennenlernen und in das Heimatland übertragen können. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, der weiteren Zerstörung der Wälder, insbesondere der tropischen Florenreiche, entgegenzuwirken. Mit derselben Zielsetzung können wissenschaftliche Fachkongresse veranstaltet und Beratungen in diesen Ländern vorgenommen werden.

Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.

Im Stiftungsrat vertreten sind als Stiftungsgeber das Land Hessen sowie Vertreter der Städte Gladenbach, Hungen und Dillenburg, in denen Hartig in Hessen gewirkt hat, die Forstlichen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Dresden, aber auch Vertreter des Waldbesitzes.